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Mitglied werden

Wir bieten eine Familienmitgliedschaft für zwei Elternteile und minderjährige Kinder an. Diese ist ab drei Familienmitgliedern günstiger als entsprechende Einzelmitgliedschaften. Geben Sie dabei zunächst einen Hauptkontakt und dann die weiteren Familienmitglieder an.

Wenn Sie nur bis zu zwei Kinder anmelden möchten, so melden Sie bitte jedes Kind einzeln an.

Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche wird im ersten Jahr der Volljährigkeit automatisch in einen Beitrag für Erwachsene umgewandelt. Entsprechend wird die Mitgliedschaft Jugendlicher, die als Familienmitglieder volljährig werden, in eine Einzelmitgliedschaft für Erwachsene umgewandelt.

Mitgliedschaften werden immer für ein ganzes Kalenderjahr geschlossen. Falls Sie nicht im aktuellen Jahr eintreten möchten, so schreiben Sie das bitte weiter unten in die Bemerkung oder stellen Sie den Antrag entsprechend später.

Kündigungen der Mitgliedschaft sind ebenfalls nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und müssen bis zum 30.11. des Jahres an finanzen@juelich.dlrg.de oder an unser Postfach 1413, 52409 Jülich gerichtet werden. Bitte senden Sie keine Einschreiben, die uns aus organisatorischen Gründen nicht immer erreichen würden.

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