Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Jülich e.V. findest du hier .
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Die Anmeldung ist online direkt über die Lehrgangsausschreibung möglich.
Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen.
Die persönlichen Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.
DLRG Ortsgruppe Jülich e.V.
Postfach 14 13
DE-52409 Jülich
Fax: +49 24 61 / 62 63 13
E-Mail: seminare@juelich.dlrg.de
Jede Anmeldung wird schriftlich beantwortet.
Für Ihre evtl. auftretenden Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Seminarbearbeitung gerne zur Verfügung:
per E-Mail: seminare@juelich.dlrg.de
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt der Anmeldende, dass er die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges, weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Nachweise zu den Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen.
Werden die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschluss nicht nachgewiesen, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit der Leitung Ausbildung nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn, die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren.
Die Nicht-Teilnahme an einem Lehrgang aufgrund fehlender bzw. nicht nachgewiesener Teilnahmevoraussetzungen kommt einer Rückgabe/Stornierung des Seminar-/Lehrgangsplatzes durch den Teilnehmer gleich und führt nachstehender Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen "Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen durch den Teilnehmer" zur Inrechnungstellung von Verwaltungsgebühren oder Stornokosten. Bereits gezahlte Teilnehmergebühren werden in diesem Fall verrechnet. Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.
Der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten dürfen sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen - wie zum Beispiel die Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers - stichprobenhaft demonstrieren lassen, sollte die Art und Weise der Übungsausführung bzw. der Übungsbeschreibung während des Lehrgangs zu erheblichen Zweifeln an deren ordnungsgemäßer Erfüllung Anlass geben. Sollte sich der Teilnehmer einer Demonstration verweigern oder erfüllt der Teilnehmer nicht die geforderte Übung, so sind der Lehrgangsleiter oder die Referenten aus Haftungsgründen berechtigt, Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang auszuschließen, auch um Gefahr für Leib und Leben des Teilnehmers abzuwenden. Nicht erfüllte Lehrgangsteile sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen oder durch Zusätze kenntlich zu machen. In diesen Fällen erfolgt weder eine Erstattung der gesamten noch von Teilen der Lehrgangsgebühr. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer wegen gesundheitlichen Einschränkungen bestimmte Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren kann. Soweit zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation konkrete Inhalte bzw. Seminarumfänge vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsteile zu einer Versagung von Lizenzen oder deren Verlängerung.
Je Gliederung/Ortsgruppe/Verein der DLRG können bei Verfügbarkeit maximal 2 Teilnehmer bei der Anmeldung zu einem identischen Lehrgang zugelassen werden. Weitere Personen aus dieser Gliederung werden in eine Warteliste aufgenommen. Zum Meldeschluss ist – bei freien Lehrgangsplätzen – die Zulassung weiterer Personen über 2 Teilnehmer hinaus entsprechend der Reihenfolge auf der Warteliste möglich.
Das Bildungsangebot richtet sich primär an DLRG-Mitglieder. Für die Inanspruchnahme der ermäßigten Teilnehmergebühr ist deshalb die Mitgliedschaft in der DLRG Voraussetzung. Diese ist auf Verlangen nachzuweisen. Teilnehmer, die nicht DLRG-Mitglied sind, müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachweisen können und haben eine höhere Teilnehmergebühr zu zahlen. (Dies gilt nicht für die Schwimmausbildung)
Die Zulassung von Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
Sie erhalten nach Meldeschluss eine Rechnung. Mit Erhalt der Rechnung ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten.
Der Teilnehmerbeitrag muss 5 Tage nach Erhalt der Rechnung auf unserem Konto eingegangen sein.
Zahlungsmöglichkeit:
Kreditinstitut: Sparkasse Düren
IBAN: DE61 3955 0110 0001 0333 23
BIC/SWIFT: SDUE DE 33XXX
Mit der Überweisung sind der Name und die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich!
Anmeldungen werden möglichst im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht mit der Anmeldung nicht. Die eingegangene Anmeldung wird schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Die endgültige Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach dem Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer erhalten eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen bis ca. 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage.
Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!
Tritt der Teilnehmer durch eine Erklärung in Textform vom Vertrag zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet, bei Rücktritt
Bei einem Rücktritt ab dem Meldeschluss ohne Nachweis eines der oben genannten Gründe wird eine Ausfallgebühr in Höhe der Lehrgangsgebühr berechnet.
Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der DLRG Ortsgruppe Jülich e.V. (DLRG Ortsgruppe Jülich e.V., Postofach 1413, D-52409 Jülich). Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Der Abschluss einer persönlichen Seminar-Rücktrittsversicherung wird empfohlen.
bis Meldeschluss | ab Meldeschluss bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn | ab 3 Tage vor Lehrgangsbeginn | |
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Abmeldung mit Vorlage einer von uns anerkannten Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests oder Nachbesetzung durch die DLRG Ortsgruppe Jülich e.V. | Verwaltungs- gebühr: 10,- € | Verwaltungs- gebühr: 10,- € | Verwaltungs- gebühr: Lehrgangsgebühr |
schriftliche Abmeldung (ohne Attest oder ohne Nachbesetzung) | Verwaltungs- gebühr: 10,- € | Storno- gebühr: Halbe Lergangsgebühr | Stornogebühr: Lehrgangsgebühr |
Nichterscheinen ohne schriftliche Abmeldung | Stornogebühr: Lehrgangsgebühr |
Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.
Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die DLRG behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüber hinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 KunstUrhG notwendig ist.
Hinweis: Die gesetzliche Aufsichtspflicht unserer Gruppenleiter/Übungsleiter besteht nur während unserer Ausbildungs- bzw. Gruppenstunden ab dem Eintritt in die Schwimmhalle. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass KEINE Aufsichtspflicht auf dem Weg zu/von der Gruppenstunde/Training, in den Vorräumen, Duschen und Umkleiden des Schwimmbades oder auf den Parkplätzen besteht.
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